Dr. Andrea Simma, Krugerstraße 13, 1010 Wien, Tel.: +43 1 504 64 08

Meine Kanzlei ist für Privatpersonen und Unternehmen tätig, und zwar

  • als Berater und Vertragserrichter streitvermeidend
  • als Konflikt- und Krisenmanager streitbeilegend
  • als Interessensvertreter in Prozessen vor Gericht durchsetzungskräftig

auf sämtlichen Gebieten des Zivilrechts.

Weitere Tätigkeitsbereiche:
Univ. Lektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien im Masterstudiengang JUS – SS 2020: Konversatorium Insolvenzrecht

 

Dr Andrea Simma Rechtsanwaeltin Krugerstrasse

Schwerpunkte der rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung sind:

    Dieser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Vorbereitung einvernehmlicher Scheidungen
  • Vertretung in streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht
  • Regelung von Ehegatten-, Geschiedenen- und Kindesunterhaltsansprüchen
  • Lösung vermögensrechtlicher Fragen während aufrechter Ehe (Ehegüterrecht)
  • Obsorge- und Kontaktregelungen
  • Interessenwahrnehmung in Abstammungs- und Adoptionsangelegenheiten
  • Errichtung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen oder Partnerschaftsverträgen für Lebensgefährten
  • Im familienrechtlichen Bereich ist mir die persönliche Betreuung meiner Mandanten besonders wichtig. Es geht in diesem Bereich nicht um „Gewinnen oder Verlieren“, sondern darum, in emotionalen Ausnahmesituationen keine existenzbedrohlichen Kurzschlussentscheidungen zu treffen. Mit meiner Erfahrung und rechtlichen Kompetenz stehe ich meinen Mandanten zur Seite, um etwa die Einkommensverhältnisse langfristig übersteigende Unterhaltszusagen oder den unüberlegten Verzicht auf Altersvorsorge zu vermeiden. Ich helfe meinen Mandanten, ihre Interessen zu wahren, ohne dabei andere Beteiligte, insbesondere gemeinsame Kinder, unnötig zu verletzen, und möglichst rasch sachgerechte Lösungen herbeizuführen.

    Dieser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Insolvenzabwicklungen als Masse- und Sanierungsverwalter in Wien und NÖ
  • Unternehmenssanierungen als Schuldnervertreter (außergerichtlich oder im Zuge eines Insolvenzverfahrens durch Abschluss eines Sanierungsplans)
  • Entschuldung von Privatpersonen (außergerichtlich oder im Zuge eines Schuldenregulierungsverfahrens durch Abschluss eines Zahlungsplans oder Abschöpfung)
  • Vertretung von Gläubigerinteressen gegenüber insolventen Schuldnern
  • Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen
  • Beratung zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen aufgrund insolvenzrechtlicher oder eigenkapitalersatzrechtlicher Regelungen
  • Wahrnehmung der Interessen von Gesellschaftsorganen in Haftungsfragen bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung der Gesellschaft
  • Da ich seit Beginn meiner selbständigen Tätigkeit regelmäßig vom Handelsgericht Wien und dem Landesgericht Korneuburg zum Insolvenzverwalter bestellt und sowohl von Unternehmern als auch von Privaten beauftragt werde, außergerichtlich oder im Zuge eines gerichtlichen Insolvenzerfahrens eine Befreiung von nicht mehr zu bewältigenden Verbindlichkeiten zu erreichen und damit einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen, war meine Kanzlei bislang mit der Abwicklung von rd. 370 Insolvenzfällen befasst. Die Einblicke, die man in langjähriger Praxis als Verwalter und Schuldnervertreter gewinnt, helfen auch bei der Durchsetzung von Gläubigerinteressen, sei es bei der Gestaltung von Verträgen oder der Vertretung vor Gericht. Geschäftsführer/Vorstände benötigen bei wirtschaftlichen Krisen der von ihnen geführten Gesellschaften umfassende rechtliche Beratung und stehe ich Ihnen unterstützend zur Verfügung, um Haftungsprobleme zu erkennen und zu lösen.

    Schon aus dem Spezialgebiet des Insolvenzrechts ergibt sich ein breites juristisches Betätigungsfeld. Als Insolvenzverwalter habe ich häufig auch arbeits- und mietrechtliche Probleme zu lösen, Unternehmen, Anlagevermögen oder Liegenschaften zu verkaufen, Forderungen einbringlich zu machen und Prozesse zu führen. Meine Kanzlei steht daher auch als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Zivil- und Unternehmensrechts zur Verfügung. Sowohl für Private auch im Zuge der laufenden Betreuung von Unternehmen gehören etwa die Beratung im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, die Gestaltung von Verträgen (Liegenschafts-, Unternehmenskauf-, Schenkungsvertrage etc.), die Vertretung in Prozessen vor Gericht und die Eintreibung von Außenständen, von der Mahnung über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Exekution, zur täglichen Arbeit in meiner Kanzlei.

nach oben