ALLGEMEINES ZIVIL- UND
UNTERNEHMENSRECHT

Schon aus dem Spezialgebiet des Insolvenzrechts ergibt sich ein breites juristisches Betätigungsfeld.

Als Insolvenzverwalterin habe ich häufig auch arbeits- und bestandrechtliche Probleme zu lösen, Unternehmen, Anlagevermögen oder Liegenschaften zu verkaufen, Forderungen einbringlich zu machen und Prozesse zu führen. Meine Kanzlei steht daher auch als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts zur Verfügung.

Sowohl für Privatpersonen als auch im Zuge der laufenden Betreuung von Unternehmen gehören etwa die Beratung im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, die Gestaltung von Verträgen (Liegenschafts-, Unternehmenskauf-, Schenkungsverträge etc.), die Vertretung in Prozessen vor Gericht und die Eintreibung von Außenständen, von der Mahnung über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Exekution, zu den Tätigkeiten meiner Kanzlei.

Erstberatung und Kosten

Die Kosten für eine Erstberatung in der Dauer von einer Stunde betragen € 350,– zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Sofern das Gespräch länger dauert, wird die tatsächliche Zeit verrechnet.

Für weitere Leistungen vereinbare ich nach Einschätzung der Sach- und Rechtslage im Erstberatungsgespräch im Regelfall einen Stundensatz; in Einzelfällen kann auch eine andere Kostenabrechnung (z.B. nach RATG oder AKH oder ein Pauschalpreis) vereinbart werden. Um jedenfalls den Überblick über die Kosten bewahren zu können, erfolgt die Abrechnung in regelmäßigen Perioden.

Für Besprechungen (persönlich, telefonisch oder virtuell) ersuche ich vorab um Terminvereinbarung.

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