Schon aus dem Spezialgebiet des Insolvenzrechts ergibt sich ein breites juristisches Betätigungsfeld.
Als Insolvenzverwalterin habe ich häufig auch arbeits- und bestandrechtliche Probleme zu lösen, Unternehmen, Anlagevermögen oder Liegenschaften zu verkaufen, Forderungen einbringlich zu machen und Prozesse zu führen. Meine Kanzlei steht daher auch als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts zur Verfügung.
Sowohl für Privatpersonen als auch im Zuge der laufenden Betreuung von Unternehmen gehören etwa die Beratung im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, die Gestaltung von Verträgen (Liegenschafts-, Unternehmenskauf-, Schenkungsverträge etc.), die Vertretung in Prozessen vor Gericht und die Eintreibung von Außenständen, von der Mahnung über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Exekution, zu den Tätigkeiten meiner Kanzlei.