FAMILIENRECHT

Dieser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:

Vorbereitung einvernehmlicher Scheidungen
Vertretung in streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht
Vertretung bei der Auflösung eingetragener Partnerschaften
Regelung von Ehegatten- und Geschiedenenunterhaltsansprüchen
Regelung der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach der Scheidung
Vertretung in Unterhalts- und Aufteilungsverfahren

Regelung von Kinderunterhaltsansprüchen, Obsorge- sowie Kontaktregelungen und Vertretung in diesbezüglichen Gerichtsverfahren
Interessenwahrnehmung in Abstammungs- und Adoptionsangelegenheiten

Lösung vermögensrechtlicher Fragen während aufrechter Ehe (Ehegüterrecht)
Errichtung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen oder Partnerschaftsverträgen für Lebensgefährten

Im familienrechtlichen Bereich ist mir die persönliche Betreuung meiner Mandanten besonders wichtig. Es geht in diesem Bereich nicht um „gewinnen oder verlieren“, sondern darum, in emotionalen Ausnahmesituationen keine die Zukunft beeinträchtigende Kurzschlussentscheidungen zu treffen.

Bei Auflösung einer Ehe/eingetragenen Partnerschaft ist die einvernehmliche Scheidung/Auflösung grundsätzlich die beste Lösung, um hohe Kosten und ein langes Gerichtsverfahren, das in den meisten Fällen als sehr belastend empfunden wird, zu vermeiden. Um klären zu können, ob tatsächlich eine faire Lösung erzielt wird, ist es aber wichtig, seine Ansprüche sowie Verpflichtungen und die Konsequenzen einer Vereinbarung in der gesamten Tragweite zu kennen. Um eine faire Einigung zu erreichen, sollte man sich so früh als möglich umfassend informieren. Eine Beratung, in welcher die Sach- und Rechtslage erörtert wird, bedeutet nicht, eine endgültige Trennung ins Rollen zu bringen, ohne dass hierfür bereits eine emotionale Entscheidung getroffen wurde. Ich dränge niemanden in eine Scheidung. Die frühzeitige Einholung von Informationen verhindert keine Versöhnung, schützt jedoch vor unrealistischen Erwartungen, finanziell weitreichenden Folgen unüberlegten Verhaltens, unfairen Kompromissen oder nicht bedachten Konsequenzen einer Einigung, die etwa bei einem Unterhaltsverzicht mangels einer ausreichenden Pensionsvorsorge existenzbedrohlich sein können. Die einvernehmliche Scheidung ist nur dann die beste Lösung, wenn der Kompromiss in Kenntnis, auf welche Ansprüche allenfalls verzichtet wird, getroffen und die Interessen beider Parteien gewahrt werden. Andernfalls kann sich die einvernehmliche Scheidung doch als die teurere und mit noch längerfristigen Problemen behaftete Lösung herausstellen. Es gilt, mit der notwendigen Ruhe zu klären, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist oder man sich allenfalls doch mit aller Kraft und Entschlossenheit einer strittigen Auseinandersetzung stellen muss, um für die Durchsetzung der eigenen Interessen zu kämpfen oder allenfalls auch noch im Zuge des Gerichtsverfahrens eine sachgerechte Einigung herbeizuführen. Ich begleite Sie mit einer umfassenden Betreuung auf diesem Weg.

Wissen Sie, dass die Schenkung einer Liegenschaft während aufrechter Ehe nicht unbedingt eine Absicherung bedeutet, sondern die Liegenschaft im Fall der Scheidung eventuell zurück zu übertragen ist? Wissen Sie, dass nicht ausgeschüttete Gewinne eines Unternehmens nicht jedenfalls vor einer Aufteilung geschützt sind? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um mit Ihnen in Ihren Familienrechtsangelegenheiten die beste Strategie zu entwickeln und Ihre weitere Lebensplanung so gut als möglich rechtlich abzusichern.

Im Kindschaftsrecht ist vorrangig zum Wohle des Kindes zu agieren. Abgesehen von Fällen, in welchen ein Kind vor einem – etwa gewalttätigen – Elternteil zu schützen ist, besteht dieses Wohl im Wesentlichen darin, dass beide Elternteile für das Kind da sind und zu dessen bester Entwicklung beitragen, indem sie jeweils ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen.

Ich helfe meinen Mandanten, ihre Interessen zu wahren, ohne dabei andere Beteiligte, insbesondere gemeinsame Kinder, unnötig zu verletzen, und möglichst rasch sachgerechte Lösungen herbeizuführen.

Ehe- und Partnerschaftsverträge sind meines Erachtens kein Zeichen für fehlendes Vertrauen, sondern zeigen eine – auch in der Liebe so wichtige – Kommunikationsfähigkeit. Allzu häufig scheitern Beziehungen daran, dass die jeweiligen Wünsche bzw. Vorstellungen der Partner nicht artikuliert und auf Übereinstimmung überprüft werden, ehe man folgenreiche Bindungen eingeht. In einer Vereinbarung realistische Erwartungen an den Partner zu formulieren, die der andere auch zu erfüllen bereit ist, stärkt eine Beziehung. Auch in der Krise kann mit der richtigen Hilfe noch eine konstruktive Gesprächsbasis gefunden werden, um Konflikte mit einem tragfähigen Kompromiss zu bereinigen. Verträge sind keine Bedrohung für eine Liebesbeziehung, sondern erleichtern das Zusammenleben oder die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer vielleicht nicht zu verhindernden Trennung. Besonders in Fällen der Auflösung von Lebensgemeinschaften, in welchen weder das Scheidungsrecht noch die gesetzlichen Regelungen zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft zur Anwendung gelangen, drohen mangels ausdrücklicher Vereinbarungen kräftezehrende, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren. Ich nutze meine große Prozesserfahrung bei der Gestaltung der Verträge, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

In emotional anspruchsvollen Lebenslagen bin ich mit viel Empathie und meiner fundierten familienrechtlichen Expertise für Sie da, um die mit Ihren persönlichen Entscheidungen verbundenen vermögensrechtlichen Belange zu regeln.

Erstberatung / Kosten

Die Kosten für eine Erstberatung in der Dauer von einer Stunde betragen € 250,– zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Sofern das Gespräch länger dauert, wird die tatsächliche Zeit verrechnet.

Für weitere Leistungen vereinbare ich nach Einschätzung der Sach- und Rechtslage im Erstberatungsgespräch im Regelfall einen Stundensatz; in Einzelfällen kann auch eine andere Kostenabrechnung (z.B. nach RATG oder AKH oder ein Pauschalpreis) vereinbart werden. Um jedenfalls den Überblick über die Kosten bewahren zu können, erfolgt die Abrechnung in regelmäßigen Perioden.

Für Besprechungen (persönlich, telefonisch oder virtuell) ersuche ich vorab um Terminvereinbarung.

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