Eine wirtschaftliche Krise kann viele Ursachen (die unvorhergesehene Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage, die Insolvenz eines Kunden oder Auftraggebers, beachtliche Forderungsausfälle, Gesellschafterstreitigkeiten oder auch unternehmerische Fehlentscheidungen bzw. persönliche Probleme) haben. Die größte Gefahr besteht darin, die Augen vor den Schwierigkeiten zu verschließen. Je früher man sich mit finanziellen Problemen auseinandersetzt, desto leichter gelingen mit kompetenter Unterstützung der Weg aus der Krise und ein wirtschaftlicher Neustart. Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten im Falle des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer Gesellschaft zur kurzfristigen Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
Ich werde vom Handelsgericht Wien regelmäßig zur Masseverwalterin bzw. Sanierungsverwalterin bestellt. Bis Ende 2024 war ich als solche mit der Abwicklung von rund 400 Insolvenzverfahren befasst und verfüge außer über insolvenzrechtliches Expertenwissen über entsprechende Wirtschafts-kompetenz. Aufgrund meiner langjährigen Praxis kenne ich auch viele in diesem Spezialgebiet tätige Personen und die auf diesem Gebiet auch beachtlichen Usancen. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise und Erfahrung zur Verfügung, um die Ursachen einer wirtschaftlichen Fehlentwicklung zu analysieren und optimale Strategien zur Überwindung Ihrer wirtschaftlichen Probleme zu erarbeiten. Außer oder mangels der Möglichkeit, mit allen Gläubigern eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen, können Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung eingeleitet werden. Auch nach Eröffnung eines Konkursverfahrens kann noch der Abschluss eines Sanierungsplans beantragt werden. Privatpersonen können in einem Schuldenregulierungsverfahren ihre Entschuldung durch Abschluss eines Zahlungsplans oder mangels hierfür erforderlicher Zustimmung der Gläubiger mittels Abschöpfungsverfahrens erreichen.
Ich kann helfen, die richtige Lösung für Ihren Fall zu finden, und begleite Sie persönlich, mit umfassendem Know-how und großem Engagement auf Ihrem Weg aus der Krise.
Meine in den letzten Jahrzehnten als Insolvenzverwalterin sowie Schuldnervertreterin erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten setze ich regelmäßig auch zur Durchsetzung von Gläubigerinteressen ein, und zwar sowohl bei der Gestaltung von Verträgen als auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen (etwa eines Aussonderungsanspruchs aufgrund eines Eigentumsvorbehalts, eines Absonderungsrechts aufgrund eines Pfandrechts oder der Anmeldung einer Insolvenzforderung) und bei der Vertretung in Prozessen. Sollten Sie mit einem Anfechtungsbegehren konfrontiert sein oder sich vor einem solchen schützen wollen, stehe ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereit.
Geschäftsführer und Vorstände nehmen meinen Rat in Anspruch, um die von Ihnen geführten Unternehmen aus kritischen Situationen zu führen und auch um allfällige Haftungsprobleme zu erkennen und zu lösen.
Gerne bin ich als Insolvenzrechtsexpertin auch für Sie da!